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Demontage und Abbrucharbeiten von Industriestandorten

Vom privaten Einfamilienhaus bis zur kompletten Demontage von Industrieanlagen sind wir Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner rund um das Thema Abbruch.

Die Stricker Umwelttechnik zeichnet sich durch ein hohes Maß an Leidenschaft, Begeisterung, Erfahrung und Fairness aus. Öffentliche und private Bauvorhaben werden mit größter Sorgfalt, auf technisch höchstem Niveau und im vertrauensvollen sowie transparentem Umgang mit Ihnen als Bauherr erfolgreich abgewickelt.

Mit eigenem geschultem Personal und einem auf die Arbeiten abgestimmten Maschinenpark setzen wir den Rückbau von Gebäuden zu Ihrer Zufriedenheit um.

Hierfür muss zunächst ein konkreter und detaillierter Plan der Demontage erstellt werden, denn diese benötigt genauso viel Planung wie ein Neubau. Zunächst muss genau geklärt werden welches Gebäude abgerissen werden soll und wie es gebaut ist. Hierbei ist es besonders wichtig zu wissen, ob das Gebäude allein steht oder an ein anders Gebäude angebunden ist. Es ist ebenfalls von unerlässlicher Bedeutung zu wissen, ob das Gebäude privat oder gewerblich genutzt wurde und wenn ja zu welchem Zweck.

Der vielleicht entscheidenste Aspekt ist jedoch, in welcher Lage das Gebäude liegt und damit die Beantwortung der Frage, wie viel Platz dort für die Gerätschaften ist und welche somit zum Einsatz kommen können.

    Einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen bilden die unten genannten Stichpunkte:

    • Brückenabbrüche aller Art
    • Abbruch von Einfamilien-, Mehrfamilien- bis hin zu Hochhäusern
    • (RAL Gütezeichen HA3 - AB - AK)
    • Abbruch von Ingenieurbauwerken und Kraftwerken
    • Sanierung und Abbruch von Tankstellen
    • Eigene Longfront-, Ketten- und Mobilbagger
    • Flächenrecycling, Bodensanierung
    • Sanierung von Altlastenverdachtsflächen
    • Professioneller Umgang mit kontaminierten Materialien aller Art
    • Erdarbeiten, Baugruben mit und ohne Verbau

    Wenn diese Fragen geklärt sind erfolgt die Erfassung und Zuordnung verschiedener Wertstoffe zu ihren geeigneten Recyclingverfahren. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und entsprechende Vorschriften ordnen an, dass die Baubestandteile des zu abreißenden Gebäudes streng sortiert werden müssen. Während wiederverwendbare Bestandteile, wie beispielsweise Heizkörper, Rohre oder Dachziegel, ausgebaut und zur weiteren Verwendung gelagert werden, werden wiederverwertbare Baustoffe, bis zur Instandsetzung, sortenrein getrennt gelagert. Störstoffe, wie behandelte Hölzer oder Dämmmaterialien, werden den Bauabfällen zugeordnet und fachgerecht entsorgt.

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