Grundstücke zu entwickeln und zu erschließen und damit einer fortwährenden und beständigen Nutzung zuzuführen, ist ein Teilbereich des Geschäftsfeldes „Grundstücksentwicklung, Architektur- und Ingenieurplanung“. Dabei kann es sich sowohl um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln, für die entweder eine gewerbliche Nutzung oder eine Wohnbebauung entwickelt und planungsrechtlich abgesichert wird.
Die Stricker Projektgesellschaft entwickelt unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsanforderungen das Grundkonzept, erstellt die Architekturplanung, erforderlichenfalls auch Ingenieurplanungen und erwirkt das Planungsrecht bzw. die notwendigen Genehmigungen.
Auch ein Verkauf des Grundstücks an eine Immobilen- bzw. Beteiligungsgesellschaft der Stricker-Unternehmensgruppe kann hierbei in Betracht gezogen werden.
Die Baureifmachung eines Grundstückes, von möglichen Rückbaumaßnahmen über Bodensanierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bis hin zur Grundstückserschließung realisieren wir mit eigenem Personal und Gerät innerhalb der Stricker-Unternehmensgruppe.
Das damit „vorveredelte“ baureife Grundstück mit Planungssicherheit kann anschließend an Investoren weitergegeben oder durch den Eigentümer als Bauherr selbst bebaut werden.